Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Unfallgegner verpflichtet Ihnen Schadensersatz zu erstatten.
Erfahrungsgemäß ergeben sich hierbei 2 Probleme.
1. Schuldfrage
Was Sie hier machen können ist
I. Sammeln von Beweisen unmittelbar am Unfallort(Namen von Unfallzeugen, Fotos von der Unfallsituation bzw. Nachsituation
II. Unfallbericht (wie ist der Unfall zustande gekommen vor Ort erstellen und vom Unfallgegner unterschreiben lassen.
2. Schadenshöhe
Hat man die Schuldfrage geklärt, muss die Schadenshöhe festgestellt werden. Diese wird zumeist ( mit einigen Ausnahmen) über einen Sachverständigen festgestellt.
Hierbei kommt es im Großteil aller Fälle zu standardisierten Kürzungen von Seiten der Versicherung. Um zu überprüfen inwieweit diese berechtigt/unberechtigt sind ist es sinnvoll bereits vor Einreichung der Schadensunterlagen einen Anwalt zu beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Schadensersatzzahlungen auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl höchstrichterlich festgestellt wurde, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, oder sogar eine Vorladung wegen einer Verkehrrstraftat?