Strafrecht · 04. April 2021
Nachdem von der Mandantschaft per Email (mit JPEG Anhängen) Einspruch einglegt wurde, konnte aufgrund guter Vorbereitung und Zusammenarbeit mit einem Kollegen aus Schwerin ein Freispruch in der Hauptverhandlung erreicht werden. Sowohl Formprobleme (Grundsätzlich ist ein Einspruch per EMail formunwirksam) als auch Beweisprobleme konnten anhand der Akte ausgearbeitet werden. Bei einem Strafbefehl geht die Staatsanwaltschaft/ Amtsanwaltschaft von einer Beweislage zulasten des Beschuldigten aus,...