Kosten / GebührenRechtsanwälte unterliegen den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sowie dem Vergütungsverzeichnis für das RVG (VV-RVG). Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist
zum 01.07.2004 als Nachfolger der Bundesgebührenordnung (BRAGO) für Rechtsanwälte in Kraft treten. Näheres hierzu erfahren bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter Gebühren.
Welche Kosten entstehen hängt von der mit dem Rechtsanwalt getroffenen Vereinbarung ab. Grundsätzlich gibt es 2 Abrechnungsmöglichkeiten,entweder erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen
Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelungen (seit dem 01.07.2005 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) oder aufgrund einer individuell getroffenen Honorarvereinbarung, welche die gesetzliche
Regelung ersetzen kann.